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[Türchen Nr. 17 - 2016] Der Weihnachtsbaum und die Umsatzsteuer [Amateur Reporter]


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Heute möchte ich euch eine kleine steuerliche Kuriosität rund um den Weihnachtsbaum vorstellen.

 

Zuerst müssen wir unterscheiden, ob der verkaufte Christbaum natürlich aufgewachsen oder ob er aus künstlichen Materialien hergestellt worden ist. Handelt es sich um einen künstlichen Weihnachtsbaum, so werden beim Verkauf 19 % Umsatzsteuer fällig. Ist der Baum dagegen artgerecht aufgewachsen, so ist zu prüfen, ob der Verkauf durch einen Land- und Forstwirt oder durch einen Gewerbetreibenden z.B. den Baumarkt erfolgt.

 

Beim Verkauf durch einen Gewerbetreibenden sind 7 % Umsatzsteuer fällig.

 

Beim Land- und Forstwirt wird es komplizierter:

Hier ist zu unterscheiden, ob der Land- und Forstwirt pauschalierender Land- und Forstwirt oder kein pauschalierender Land- und Forstwirt ist. Gemeint ist hier die umsatzsteuerliche Pauschalierung des § 24 UStG. Hat der Land- und Forstwirt auf die Pauschalierung verzichtet, so unterliegt er der Regelbesteuerung und es werden beim Verkauf 7 % Umsatzsteuer, wie bei einem Gewerbetreiben, fällig.

 

Ist er pauschalierender Land- und Forstwirt, so ist zu unterscheiden, ob der Weihnachtsbaum zufällig z.B. durch Anflug irgendwo im Wald gewachsen ist oder ob er in einer Sonderkultur vom Land- und Forstwirt gezüchtet wurde. Im ersten Fall ist in der Rechnung 5,5 % Umsatzsteuer enthalten und im zweiten Fall 10,7 % Umsatzsteuer.

 

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Da dies noch nicht kompliziert genug ist, gibt es weitere Besonderheiten:

Es gibt noch die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG (d.h. der Verkäufer hat einen Umsatz von weniger als 17.500 EUR im Jahr), dann fällt keine Umsatzsteuer an.

Außerdem ergeben sich durch die Grenznähe zu Tschechien und Österreich noch weitere Varianten. Wer den Christbaum als Endverbraucher in Tschechien oder Österreich kauft, zahlt die tschechische oder die österreichische Umsatzsteuer. Man könnten also die Varianten um die umsatzsteuerliche Behandlung des Weihnachtsbaumverkaufs in diesen Ländern erweitern. Der Verbraucher zahlt ja, die dort fällige Umsatzsteuer.

 

Trotz dieser komplizierten Regelungen wünsche ich Euch ein frohes und geruhsames Weihnachtsfest.

 


 

In Zusammenarbeit mit:

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von Flo_BoS bearbeitet
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