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[Ausg. 22] Seite 22. Die StVO in Tanki Online


skeletorXVIII
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Die StVO in Tanki Online

 

Die StVO sollte jedem etwas sagen, den es gibt sie in jedem euröpäischem Land. Für die, die immer noch nicht wissen  was mit StVO gemeint  ist, es handelt sich um die Straßen Verkehrs Ordnung

Was viele nicht wissen, es gibt sogar in Tanki Online eine eigene StVO, die PaVO (Panzerverkehrs Ordnung) für deren Einhaltung ist die Panzerpolizei [>] verantwortlich.

 

Begriffe:

Panzerverkehr: Bezeichnet jegliche Handlung die mit Fahren [im Panzer] zu tun hat.

PaVO: Panzerverkehrs Ordnung; Gesetz, welches die rechtmäßige Teilnahme am Panzerverkehr in allgemeinen Regeln zusammenfasst.

Teilnehmer: Individuen, welche passiv wie aktiv zum Panzerverkehr beitragen.

Rang im Panzerverkehr: Bezeichnet die Bedeutung eines Individuums oder einer Gruppe im Panzerverkehr.

Rauschfreier Zustand: Der bezeichnete Teilnehmer befindet sich nicht unter dem Einfluss illegaler oder legaler Rauschmittel oder Medikamente welche den Bewusstseinszustand beeinflussen.

 

 

§1 Grundregeln
§1.0  Zur Teilnahme am  Panzerverkehr muss man aufmerksam, rücksichtsvoll, sowie sich in einem rauschfreien Zustand befinden.
§1.1 Es ist die Pflicht jedes Panzerfahrers die PaVO zu kennen.
§1.2 Private Schlachten gelten, sofern nicht von offizieler Stelle für Events oder derartiges erstellt, als Privatgrundstück. In Privaten Schlachten gilt PaVO nur eingeschrängt oder gar nicht.
 
§2 Geschwindigkeit
§2.0 Im Panzerverkehr ist eine strikte Höchstgeschwindigkeit von 30 m/s einzuhalten. Diese Geschwindigkeit kann nicht durch legales Tuning erreicht oder überschritten werden.
§2.1 Es gibt keine Minimalgeschwindigkeit.
 
§3 Vorfahrt
§3.0 Vorfahrt hat im allgemeinen Fall der schnellere Panzer.
§3.1 Spieler mit aktivierten Versorgungsgegenständen haben Vorfahrt.
§3.2 §3.0, sowie §3.1 gelten NICHT für Flaggenträger, dieser hat IMMER Vorfahrt. Teamkameraden müssen im Zweifelsfall sich selbst für den Flaggenträgger opfern.
 
§4 Überholen
§4.0 Der Panzer, der nicht Vorfahrt hat, muss den Weg nach seinen Möglichkeiten frei machen.
§4.1 Die Vorfahrtsregelungen nach §3.0 und §3.1 schließen aus, dass der Panzer, welcher keine Vorfahrt hat, sich durch ein Ausweichmanöver zerstört.
 
§5 Parken, Halten, Blockieren

§5.0 Das Parken und halten in Durchfahrten ist verboten.
§5.1 Sollte das Halten in einer Durchfahrt dem Blokieren eines Gegners dienen, ist es bis zu seiner Zerstörung gestattet.
§5.2 Das Halten zum ansetzten eines Schusses ist inDurchfahrten gestattet, sofern man dadurch keine Spielentscheidenden Handlungen stört.
§5.3 Das Parken an Camperpositionen ist gestattet
 
§6 Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
Rückwärts wie Vorwärts wird nach der Fahrtrichtung bewertet und nicht nach Aufbau des Panzers (Vorne, Hinten.
Die Bezeichnung Rückwärtsfahren ist gleichzusetzten mit entgegen der bisherigen Fahrtrichtung.
§6.0 Beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren ist darauf zu achten, seine Teamkameraden nicht zu blockieren oder stören.
§6.1 Bei Rennen (siehe Events) ist eine konkrete Fahrtrichtung vorgegeben, diese ist einzuhalten.
 
§7 Parkour
§7.0 Für Parkour gibt es einen eigenen Spielmodus (Parkour), dieser muss in öffentlichen Schlachten eingeschaltet sein, will man Parkour gezielt betreiben.
§7.1 Parkour ist in "normalen" Schlachten gestattet, sofern
     {a} die Schlacht privat ist,
     {b} man dadurch die gegnerische Verteidigung umgehen will,
     {c} man dadurch eine ideale Sniperposition erreichen will,
     {d} man dadurch gezielt Gegner ausschalten will,
     {e} man eine Goldbox fangen will.
 
§8 Türme, Transport
§8.0 Für den Bau von Türmen ist §7 Parkour zu beachten.
§8.1 Der Transport von Teamkameraden ist jederzeit gestattet, sofern er dem Team dient.
 
§9 Sicherheitsgurte & Schutzhelme

§9.0 Das tragen eines Schutzhelmes ist Pflicht.
 
§10 Unfälle

§10.0 Als Unfälle gilt allgemein die Fahrunfähigkeit des Panzers, dies kann durch

     {a} auf der Seite liegen,

     {b} auf dem Kopf liegen,

     {c} in ein Loch fahren oder

     {d} an unzugänglichen Orten landen

ausgelöst werden.

§10.1 Teamkameraden, die in Unfälle verstrickt sind, sollte geholfen werden. Ist den Unfallbeteildigten nicht zu helfen müssen die Unfallfahrzeuge aus dem Weg geräumt werden. Ist den Unfallbeteildigten zu helfen (z.B. indem man Sie wieder aufrichtet) sollte je nach Situation gehandelt werden.

§10.2 Feinden, die in Unfälle verstrickt sind, darf nicht geholfen werden.

 
§11 Sonderrechte
§11.0 Folgenden Partein werden Sonderrechten zugesprochen:

    {a} Panzerpolizei,

    {b} Chatmoderatoren,

    {c} Cybersport Organisator,

    {d} Reportern,

    {e} Flaggenträggern,

Die Sonderrechte der Parteien werden durch den §11 definiert und können andere Paragraphen außer Kraft setzten.

§11.1.0 Die Panzerpolizei hat den höchsten Rang, sofern sie sich im Einsatz befindet.

§11.1.1 Die Panzerpolizei nimmt die Eigenschaften von §3 an, sofern sie sich im Einsatz befindet.

§11.1.2 Für die anderen Teilnehmer wird §6.0 abgeändert, die anderen Teilnehmer müssen auf die Panzerpolizei achten und gegebenenfalls den Platz freigeben, sofern sich im Einsatz befindende Einheiten der Panzerpolizei im näheren Umfeld befinden.
§11.2 Chatmoderatoren werden Pausen gestattet, die ihnen erlauben ihren Aufgaben auszuführen. In diesem Sinne wird für sie §5 außer Kraft gesetzt.

§11.3 Cybersport Organisatoren haben das Recht öffentlich zugängliche Eventschlachten zu erstellen, in denen sie eine eigene PaVO geltend machen können oder Teile der allgemeingültigen PaVO außer Kraft zu setzen können.

§11.4 Reportern werden Pausen gestattet, die ihnen erlauben, ihre Aufgaben auszuführen. In diesem Sinne wird für sie §5 außer Kraft gesetzt.

§11.5 Flaggenträger haben nach der Panzerpolizei den höchsten Rang im Verkehr.

§12 Bußgelder, Strafen, Sonderberechtigungen

§12.0 Bußgelder und Strafen können von der Panzerpolizei, Chatmoderatoren, Cybersport Organisatoren (letztere nur in Eventschlachten) verhängt werden.

§12.1 Die Höhe des Bußgeldes wird durch den aktuell gültigen Bußgeld-Katalog festgelegt. Dieser muss öffentlich zugänglich sein.

§12.2 Im nachhinein verurteilte Verstöße werden nach dem zum Zeitpunkt des Verstoßes gültigen Bußgeld-Katalog geahndet.

§12.3 Sonderberechtigungen kann man nur durch einen Helferposten, als Beamter der Panzerpolizei oder durch einen Antrag beim Ordnungsamt erhalten.

 

 

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von skeletorXVIII bearbeitet
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